Das bisherige System im Kanton Bern

  • Es gibt subventionierte und private Kitaplätze.
  • private Kitaplätze: die Eltern bezahlen die vollen Kosten.
  • subventionierte Kitaplätze: die Eltern bezahlen je nach Einkommen, Vermögen und Haushaltsgrösse reduzierte Beiträge. Die Anzahl der subventionierten Kitaplätze ist beschränkt und müssen beim Kanton beantragt werden.

Die Änderung des Kantons betrifft alle Eltern welche einen subventionierten Platz haben.

Subventionierte Kitaplätze (bisheriges System)

  • Die Eltern geben ihre Steuerunterlagen 1x pro Jahr der Kita ab.
  • Die Kita berechnet die Elternbeiträge nach den Bestimmungen des Kantons.
  • Für die subventionierten Plätze erhält die Kita jährlich einen entsprechenden Beitrag von Kanton und Gemeinden.

Das neue System: Betreuungsgutscheine

  • Es gibt keine Unterscheidung mehr zwischen subventionierten und privaten Kitaplätzen.
  • Die Kitas und Tageselternorganisationen erhalten keine Subventionsbeiträge mehr vom Kanton und von den Gemeinden. Bezugsberechtigte Eltern erhalten Betreuungsgutscheine zur Verbilligung ihres Betreuungsplatzes.
  • Wenn die Voraussetzungen/Bedingungen hierzu erfüllt sind, müssen Sie den Antrag und alle erforderlichen Unterlagen rechtzeitig vor Eintritt in die Kita respektive vor dem Termin der Umstellung auf das neue System der Wohnortgemeinde einreichen.

Voraussetzungen für Betreuungsgutscheine

  • Die Höhe des Gutscheins hängt von Ihrem Einkommen, Vermögenund der Familiengrösse ab.
  • Die Abgabe ist an zusätzliche Bedingungen geknüpft: das Arbeitspensum der Eltern (alleinerziehende Mindestpensum: 20% / bei Paaren Mindestpensum 120%)

=> die Notwendigkeit von sozialer oder sprachlicher Integration
=> oder besondere Betreuungsbedürfnisse (Fachstelle)

Was müssen Sie tun?

  • Bitte beantragen Sie rechtzeitig Betreuungsgutscheine, wenn Sie weiterhin eine Reduktion Ihres Kitabeitrags wollen und antragsberechtigt sind.
  • Informieren Sie sich früh genug wie die Betreuungsgutscheine in Ihrer Gemeinde geregelt werden.
  • Wir benötigen Ihren Betreuungsgutschein möglichst frühzeitig vor Umstellung auf das neue System.
  • Ohne Betreuungsgutschein müssen wir Ihnen den vollen Tarif in Rechnung stellen!

So beantragen Sie Betreuungsgutscheine

  • mit der Web-Applikation www.kiBon.ch
  • In unserer Region können Sie ab sofort Ihre Daten eingeben und prüfen, ob Sie anspruchsberechtigt sind.
  • Mit www.kiBon.ch können Sie auch die voraussichtliche Höhe Ihres Betreuungsgutscheins berechnen (Simulation).
  • Sie können das Gesuch auch in Papierform bei der Gemeinde einreichen und dort zusätzliche Informationen erfragen.
  • Entschieden über ihr Gesuch wird in jedem Fall erst, wenn Sie alle erforderlichen Unterlagen eingereicht haben, und wenn Ihnen eine Kita einen Betreuungsplatz zugesichert hat!

Wie müssen Sie nun konkret vorgehen?

  • Erkundigen Sie sich, ob und ab wann Ihre Wohngemeinde Betreuungsgutscheine ausgibt.
  • Suchen Sie so wie bisher einen Platz in einer Kita oder Tagesfamilie.
  • Wenn Sie heute bereits in der Kita Müntschemier einen Platz haben, sichern wir Ihnen diesen Platz weiterhin zu.

 

Bei Fragen zum Ausfüllen wenden Sie sich bitte an die zuständige Ausgabestelle der Betreuungsgutscheine:

 

  • Regionaler Sozialdienst Erlach, in Ins:
    Brüttelen, Erlach, Finsterhennen, Müntschemier, Siselen, Treiten
  • Gemeindeverwaltung Gampelen:
    Gals, Gampelen, Lüscherz, Tschugg, Vinelz
  • Finanzverwaltung Ins:
    Ins

 

LINKS:

Asiv System:

https://www.gef.be.ch/gef/de/index/familie/familie/familienergaenzendebetreuung/gebuehrensystem/funktionsweise_dasasiv-system.html

Plattform sämtlicher Dokumente zu Betreuungsgutschein – Gebührenrechner, Tarife, Anmeldungsformulare, etc.:

https://www.gsi.be.ch/de/start/dienstleistungen/formulare-gesuche-bewilligungen-organisationsstruktur/ais-formulare-gesuche-bewilligungen/familie-und-gesellschaft/kindertagesstaetten-tagesfamilien.html 

Betreuungsgutscheine: das Wichtigste in Kürze Deutsch
https://www.gef.be.ch/gef/de/index/familie/familie/familienergaenzendebetreuung/betreuungsgutscheine.html

Betreuungsgutscheine: das Wichtigste in Kürze Französisch
https://www.gef.be.ch/gef/fr/index/familie/familie/familienergaenzendebetreuung/betreuungsgutscheine.html

KiBon-Tool: http://www.kibon.ch

Familienportal: http://www.fambe.sites.be.ch 

 

Konkretes Vorgehen?
  • Das neue Tarifreglement ab Einführung der Betreuungsgutscheine erhalten Sie im Anschluss der Veranstaltung
  • Wir werden alle bestehenden Betreuungsverträge rechtzeitig vor Einführung der Betreuungsgutscheine auflösen und mit allen Eltern, die dies wünschen, neue Verträge abschliessen.
Wie teuer wird der Kitaplatz?<br />
  • Ja. Voraussichtlich wird sich Ihr Beitrag erhöhen.
  • Der Betrag, den Sie als Eltern durch den Betreuungsgutschein erhalten werden, ist geringer als der Subventionsbeitrag, den die Kitas heute Platz erhalten.
  • Hierdurch wird sich Ihr Kostenanteil erhöhen.
Wie hoch wird der Betreuungsgutschein ausfallen?<br />
  • Der Betrag hängt von Einkommen, Vermögen und Familiengrösse (eine Übersichtstabelle erhalten Sie mit den Unterlagen des heutigen Abends).
  • Der Maximalbetrag des Gutscheins für ein Kind über 12 Monaten bis Eintritt in den Kindergarten = 100 Franken pro Tag.
  • Der Maximalbetrag des Gutscheins für ein Kind unter 12 Monaten = 150 Franken pro Tag.
  • Kinder mit besonderem Betreuungsaufwand:

    => einkommensunabhängiger Zuschlag von 50 Franken pro Tag.

  • Mit zunehmendem Einkommen reduziert sich die Höhe Gutscheins.
  • Ab einem Einkommen von 160‘000 Franken (nach Abzug Pauschale für die Familiengrösse) können keine Betreuungsgutscheine beantragt werden.
  • Die Eltern zahlen in jedem Fall mindestens 7 Franken pro Tag selber an die Betreuungskosten.
Kosten für Babys?<br />
  • Vor allem die Plätze für Kinder unter 12 Monaten werden für viele Eltern leider deutlich teurer werden. Bébés benötigen mehr Betreuung und belegen 1.5 Kitaplätze.
  • Deshalb erhalten Sie als Eltern für Kinder bis 12 Monaten auch einen höheren Betreuungsgutschein. Der Betreuungsgutschein für Bébés kompensiert die höheren Kosten bei mittlerem und höherem Einkommen der Eltern nur teilweise.
Einsparmöglichkeit / Gewinnorientierung der Kita?<br />
  • Die Kitas müssen ihre Tarife kostendeckend kalkulieren, wenn sie unter den veränderten Bedingungen weiterhin bestehen wollen.
  • Die kantonalen Vorgaben bezüglich Personal und Räumen und sonstigen Anforderungen bleiben unverändert.
  • Es besteht kaum Spielraum für Einsparungen.

Das Wohl Ihrer Kinder und die Qualität der Betreuung stehen für uns an erster Stelle.

  • Die Kita Pinocchio in Müntschemier ist als gemeinnützig anerkannt und arbeitet nicht gewinnorientiert.
  • Wir laden Sie ein dem Vorstand beizutreten, als Mitglied des Vorstandes können Sie aktiv mitarbeiten und mitentscheiden.